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ARCHIV 2019 - 2020
Pressemitteilungen der Stadt
22.08.2019
Vertrauen verspielt
„Ein neues Kapitel“ in der demokratischen Diskussionskultur von KW
Noch jung in der neuen, von den BürgerInnen in Königs Wusterhausen gewählten
Stadtverordnetenversammlung, zeigen sich deutlich große Differenzen im Umgang mit der vom Wähler
übertragenen Verantwortung. Am 15. August mit Einreichung einer Beschlussvorlage zur Einleitung eines
Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister demaskierten sich die drei Fraktionen SPD, Linke und Wir für
KW/BVO in drastischer Weise. Ihr einziges Interesse gilt der Zerstörung jeglicher sachlichen Diskussion für
eine Diffamierungs-Kampagne gegen die Verwaltung.
Die Sache tritt dabei in den Hintergrund und kann selbstverständlich konträr diskutiert werden. Nicht jedoch,
wenn die Sache gar nicht im Zentrum steht. Es geht um 1,4 Mio. Euro jährlich, die die Stadt weniger an
Kreisumlage zahlen müsste. Dieser Anspruch, den übrigens auch Eichwalde erhebt, könnte von der
Kreisverwaltung durchaus auch nach Prüfung gewährt werden. Warum sie dies nicht tut, bleibt Geheimnis
der SPD-geführten Landkreis-Verwaltung.
Folglich müssen die Städte ihren Anspruch selbst erwirken. Dies verlangt juristische Kompetenz, verlangt also
die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten dafür können mit 30.000 Euro nur geschätzt werden. Die
Begründung für die Rechtmäßigkeit des Vorgehens ist nachvollziehbar. Nicht aber für die SPD, Linke und Wir
für KW. Sie halten an ihrer Meinung fest und veröffentlichen noch am selben Abend eine Pressemitteilung in
den Printmedien.
Die Fraktion FWKW distanziert sich deutlich von diesem Verhalten. Eine sachliche Auseinandersetzung als
Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist so nicht möglich. Mehr noch werden individuelle
Machtkämpfe ausgefochten, die die Arbeit von SVV und Verwaltung der Stadt blockieren. Dies nützt
niemandem.
Wir fordern die drei Fraktionen auf, an der gemeinsamen Meinungsbildung teilzunehmen und das Wohl der
Bürgerinnen und Bürger von Königs Wusterhausen ins Zentrum ihrer Argumente zu stellen. Dafür wurden sie
schließlich gewählt.
Die Fraktion FWKW
Pressemitteilung
der Fraktion FWKW - Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen
10. Dezember 2019
FWKW fordert Aufklärung
Im Zusammenhang mit den finanziellen Unregelmäßigkeiten zwischen Stadt und dem Fußballverein FSV
Eintracht 1910 Königs Wusterhausen e.V. sieht die FWKW-Fraktion nach Akteneinsicht dringenden
Aufklärungsbedarf durch Altbürgermeister Dr. Lutz Franzke.
Am Montag wurde bekannt, dass eine knapp fünfstellige Summe an Verbindlichkeiten im Jahre 2016
durch den damaligen Bürgermeister rechtswidrig dem Verein erlassen wurde.
Dafür wäre ein Beschluss des Hauptausschusses nötig gewesen. Dieser wurde jedoch nie herbeigeführt.
Das Fehlen des Beschlusses wurde durch das Rechnungsprüfungsamt schon damals bemängelt. Der
entsprechende Prüfbericht wurde den Stadtverordneten aber vorenthalten und die Forderung unter
dubiosen Umständen aus den Büchern der Stadt getilgt.
Bürgermeister Swen Ennullat wird aufgefordert, das pflichtwidrige Verhalten seines Vorgängers zu heilen.
Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW)
Raimund Tomczak
Steffen Clasen (FWKW)
Katharina Ennullat (FWKW)
Zernsdorf, den 31.01.2020
Zur Verantwortung der Ortsbeiräte:
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg überträgt den Ortsbeiräten die
Verantwortung für die kommunalen Aufgaben in ihren Ortsteilen. Mit der Bereitschaft zur
Bewerbung um ein Mandat in diesem wichtigen Gremium der kommunalen Selbstverwaltung
ist die Pflicht zur Kenntniserlangung der Grundlagen des Kommunalrechts verbunden. Die
qualifizierte Ausübung eines Mandats ist gesichert, wenn die entsprechenden Fachkenntnisse
vorliegen. Dabei ist grundsätzlich anzuerkennen, dass die persönlichen Entscheidungen auf der
Basis geltender Gesetze, Verordnungen und Richtlinien getroffen werden müssen. Die in diesem
Rechtsrahmen praktizierte Wahrnehmung der durch das Grundgesetz gesicherten
Mandatsausübung darf kein Hindernis in den Weg gelegt werden.
Die eigenverantwortliche Arbeit des Ortsbeirates und dem aus der eigenen Mitte gewählten
Vorstand umfasst alle Aufgaben, die gemäß der §§ 46 und 47 (BbgKVerf) festgeschrieben sind.
Die durch Weiterbildung der Gremienmitglieder qualifizierte Aufgabenerfüllung ist durch
unabhängige, selbständige Verantwortungsübernahme zu erreichen. Diese von der Verfassung
gesicherte Selbständigkeit muss die gesamte Arbeit des Ortsbeirates prägen. Die besondere
Verantwortung des Ortsbeirates umfasst auch die Organisation, Durchführung und
Nachbereitung von Veranstaltungen des Ortsbeirates. Die im Sitzungsplan angekündigten
Ortsbeiratssitzungen werden eigenverantwortlich durchgeführt. Die Protokollführung, die
Sicherung der Versammlungsdisziplin und die Stellungnehme zu eigenen Beschlussvorlagen ist
Sache des OBR. Der Ortsbeirat kann die Verwaltung dazu auffordern, Beschlussvorlagen der
Verwaltung schriftlich oder mündlich zu erklären. In der Einwohnerfragenstunde gestellte
Fragen der Einwohner sind bei vorliegendem Sachkenntnisstand durch den Ortsbeirat zu
beantworten. Liegt keine Sachkenntnis vor, so ist die Frage im Protokoll festzuhalten und
von der Verwaltung in fristwahrender Zeit zu beantworten. Die Fristwahrung und die
Beantwortung der Fragen ist vom Ortsbeirat durch Nachfragen zu begleiten. Die Verwaltung
unterstützt die Arbeit des Ortsbeirates bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben und bei der
Weiterbildung der Mitglieder.
Die Selbständigkeit des Verfassungsorgans Ortsbeirat ist ein hohes demokratisches Gut.
Raimund Tomczak
Stellv. Fraktionsvorsitzender
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Pressemitteilung Fraktion „Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen“
Königs Wusterhausen, den 10.02.2020
Fraktion FWKW bietet Kompromiss zum Haushalt 2020 an
Zur Sitzung der SVV am 10.02.2020 hat die Fraktion FWKW eine Beschlussvorlage eingereicht, um doch
noch einen Kompromiss zum Haushalt herbeizuführen. Wesentliche Punkte der Vorlage sind die
Aufhebung des Änderungsantrags zur Haushaltssatzung 2020, Nr. 20-19-003, über 300.000,- € für den
Kunstrasenplatz des Vereins FSV Eintracht und die Bildung einen zeitweiligen Ausschusses zur Prüfung und
Vorbereitung eines gesetzeskonformen Zuwendungsantrages des Vereins für den Bau eines
Kunstrasenplatzes.
Der Fraktionsvorsitzende Thomas Stiller begründet die Dringlichkeit dieser Vorlage damit, dass die
Aufhebung des Beschlusses zum Änderungsantrag den Weg zur Anwendung des Gesamthaushaltes 2020
eröffnet. Die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung ist ohne Einschränkung hergestellt. Der
Haushaltsplan 2020 könnte vollständig in Kraft treten.
Die Fraktion ist grundsätzlich nicht gegen das Projekt, hatte dennoch damals dagegen gestimmt, da gewisse
Voraussetzungen nicht erfüllt waren. So hatte das Projekt in seinem Planungsstand nicht die Planungsreife,
die notwendig ist, um darüber zu beschließen. Außerdem lief das dafür gedachte Förderprogramm des
Landes zum Ende des Jahres 2019 aus. Desweiteren konnte der Verein nicht darlegen, wie sein Haushalt in
der Vergangenheit aufgestellt war und wie er die Folgekosten tragen kann.
Der gemäß der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der SVV zu bildende zeitweilige Ausschuss
könnte gemeinsam mit dem Vereinsvorstand des FSV Eintracht, dem Kreissportbund und weiteren
Fachberatern ohne Zeitdruck einen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllenden Zuwendungsantrag im
Laufe des Jahres 2020 erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stiller
Fraktionsvorsitzender FWKW
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Pressemitteilung
der Fraktion FWKW - Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen
29. Februar 2020
1. Jahresklausur der FWKW-Fraktion – Klimawandel in der SVV
notwendig
Nach einem ereignisreichen Jahr 2019, das durch die Kommunal- und Landtagswahl geprägt war, legt die
FWKW-Fraktion seine Schwerpunkte für 2020 fest.
Dazu trafen sich am 29. Februar die Mitglieder der FWKW-Fraktion sowie geladene Gäste zur 1. Klausur
des Jahres 2020. Der Tag gliederte sich in 2 Abschnitte. Im 1. Teil wurden Grundlagen zum kommunalen
Haushaltsrecht unterrichtet. Der Kämmerer der Stadt, Axel Böhm, erklärte die Grundlagen des Finanz-
und Ergebnishaushaltes. Anschließend wurde das Bauplanungsrecht geschult.
Im 2. Abschnitt des Tages diskutierten die Teilnehmer die Ziele für 2020. Der Schwerpunkt liegt im Thema
Jugend. Hier sieht die Fraktion die Aufgabe, Projekte privater Träger zu unterstützen und die Themen in
die Stadt und Stadtverwaltung zu transportieren. Des Weiteren wird die Fraktion sichtbarer. „Unsere
Sichtbarkeit zu erhöhen und unsere Werte zu vermitteln, wird ein weiterer Schwerpunkt sein“, so der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende Raimund Tomczak. „Die Bürger/-innen von Königs Wusterhausen
werden uns stärker wahrnehmen und damit auch in unsere Arbeit eingebunden werden“, führt er weiter
fort.
Die aktuelle politische Lage, vor allem der Umgang miteinander innerhalb der
Stadtverordnetenversammlung, war ein weiterer Diskussionspunkt. Die FWKW-Fraktion stellt sich hinter
die Verwaltung und deren Rechtsauffassung. Bestätigt wird die Ansicht durch 2 aktuelle Ergebnisse, das
Förderprogramm KIP und die Höhe der Kreisumlage.
Der Landessportbund hat in dieser Woche bekanntgegeben, dass das Förderprogramm KIP
(Kommunales Infrastrukturprogramm) erst ab 2021 bewilligt wird. Für den beanstandeten Beschluss
zum Kunstrasenplatz für den Fußballverein Eintracht Zeesen entfällt nun die Grundvoraussetzung, die
300.000 € im Haushalt 2020 der Stadt Königs Wusterhausen einzustellen. Unsere Forderung basiert
weiterhin auf einer Rücknahme des Beschlusses, damit der Haushalt umgesetzt werden kann. Kann der
Verein selbst sowie die anderen Fraktionen nachweisen, dass die geforderte Planungsreife erreicht ist
und der Verein die Folgekosten in den Jahren der Abschreibung tragen kann, so sind wir für Gespräche
dahingehend offen.
Des Weiteren wurde in der Kreistagssitzung am 26.02.2020 beschlossen, die Kreisumlage für dieses Jahr
auf 35 Prozent zu senken. Ganz klar spielen hier die angekündigten Klagen gegen die Kreisumlage der
Kommunen Königs Wusterhausen und Eichwalde eine große Rolle. Wir unterstützen trotzdem die Klage
gegen die Kreisumlage, da erstens die Höhe für 2019 überprüft werden muss und mit einer Rückzahlung
zu rechnen ist, andererseits für die nächsten Jahre die Höhe der Kreisumlage anhand klarer Prämissen
festgelegt wird.
Thomas Stiller, Fraktionsvorsitzender erklärt, dass die Zusammenarbeit in der
Stadtverordnetenversammlung verbessert werden muss. Die Auseinandersetzung mit den Themen in
den sozialen Medien und teils unzumutbaren Äußerungen zur Arbeit des Bürgermeisters und seiner
Verwaltung verurteilt er. Daher setzt er sich mit seinem Team für einen Klimawandel in der SVV ein.
Unter der Mailadresse kontakt@fwkw-fraktion.de können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW)
Raimund Tomczak
Steffen Clasen (FWKW)
Katharina Ennullat (FWKW)
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06.04.2020
FWKW fordert: Drama „Kunstrasenplatz“ sofort beenden
Die aktuelle Verantwortung der Mitglieder der SVV Königs Wusterhausen vor dem Hintergrund der
Korona-Krise und deren Bewältigung verlangt die sofortige Rückkehr zur Erfüllung unseres
Wählerauftrages. Die Verpflichtungserklärung für Stadtverordnete haben alle Mitglieder der neuen
Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Unterschrift bestätigt (Zitat):
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das
Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten, wenn nötig
Verschwiegenheitspflichten und Mitwirkungsverbote einhalten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt
Königs Wusterhausen erfüllen werde“.
Mit der Mandatsübernahme beginnt für jeden die Verpflichtung, sich Kenntnisse zur Kommunalen
Haushalts- und Kassenverordnung, zum Baurecht, zum Vergaberecht, zu Förderrichtlinien und weiteren
Rechtsgrundlagen zu erarbeiten. Diese Verpflichtung ist die Grundlage für die Erfüllung der
Verpflichtungserklärung.
Fehlende Kenntnisse über Rechtsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung können besonders
Mandatsträger, die „neu im Amt“ sind, zu Fehlentscheidungen verleiten.
Die Mitglieder der Fraktionen, und der Fachausschüsse auch in unserer SVV erarbeiten ihre
Beschlussvorlagen auf der Basis politischer Programme. Zu beachten ist aber auch, dass die
Stadtverordneten / Ortsbeiräte nicht an Aufträge gebunden sind. (BbgKVerf, §30)
Nun zum Drama „Kunstrasenplatz“! (KRP)
Am 29.01.2015 teilte Bürgermeister Lutz Franzke dem SVV-Mitglied Tobias Schröter auf dessen Anfrage
zum Kunstrasenplatz folgendes mit (Zitat):
•
die geschätzten Kosten, je nach Größe, System und Anbieter, 400-600 T€ betragen würden,
•
ein Investitionsvorhaben dieser Größenordnung vor dem Hintergrund des größtmöglichen Vorteils
für den Schul-, Freizeit- und Breitensport in KW getroffen werden muss,
•
die Auslastung von mindestens 2.000 Stunden jährlich ist als wirtschaftlich einzuschätzen,
•
Dies entspricht einer täglichen Nutzung in der Saison von 10 Stunden. Die zu erwartende
Auslastung des Fußballvereins FSV Eintracht mit knapp 200 Mitgliedern spricht gegen den Standort
in Zeesen.
•
Der Bau eines Kunstrasenplatzes in einer öffentlichen Sportanlage, an einem durch Schulen
genutzten Standort hingegen, ermöglicht eine wirtschaftliche Betreibung und verbessert die
Sportmöglichkeiten für den Freizeit- und Breitensport in der Stadt.
Im Februar 2017 beschloss die SVV, die Summe von 800.000 € in den Haushalt 2017 einzustellen.
Bürgermeister Franzke legte keinen Widerspruch dagegen ein. Bis zur Bürgermeisterwahl im September
2017 wurde der Auftrag zum Start des KRP von Bürgermeister Franzke aus heute verständlichen
Gründen nicht erteilt, denn die 2015 festgestellten Sachzwänge hatten sich 2017 nicht verändert.
Die Sportstättenentwicklung der Stadt verlangte nach anderen Investitionen. Das Vorhaben des
Gesamtschulprojektes (GOST) am Standort Erich-Weinert-Straße befand sich in der
Entscheidungsphase des Kreistages. Dort soll bis 2021ein Schulcampus mit neuen Schulsportanlagen
entstehen. Hier ist die Stadt gefordert, die Pflichtaufgabe „Schulneubau mit Sportplatz“ zu erstellen.
Der Bau des KRP in Zeesen widerspricht seit 2015 der Sportstättenentwicklung der Stadt und
wurde nicht umgesetzt. Die Bereitstellung von 300 T€ für den KRP im Haushalt 2020 ist
zurückzunehmen.
Am 15.11.2019 fragte Herr Marcel Joachimsthaler, Präsident des FSV Eintracht, beim MBJS, Referat 24,
zuständig für Sportstättenbau und -Planung an, ob der vom Verein geplante Neubau eines KRP bei der
Vergabe der Fördergelder im Rahmen des KIP-Förderprogrammes berücksichtigt werden kann.
Antwort vom MBJS:
Die KIP-Rahmenrichtlinie endet am 31.12.2019. Das Vorhaben wird nicht unterstützt. Bei Gleichbehandlung
gegenüber anderen Sportvereinen wird das Auswahlverfahren über die Kreis-und Stadtsportbünde und den
Landessportbund weitergeführt..
Eine zeitliche Vorstellung gibt es noch nicht.
Am 10.03.2020 sagte Herr Joachimsthaler in einem MAZ-Interview, dass (Zitat):
„das Geld erst im nächsten Jahr (2021) bereitgestellt wird“.
Der Stadtverwaltung liegt keine prüfbare Aussage des Vereins zur Antragstellung beim LSB Brandenburg
vor.
Den Stadtverordneten liegt bis zum 04.04.2020 kein Antrag des FSV Eintracht zur Bewilligung der
Investitionsförderung KRp vor.
•
Die Planung von 300.000 € für eine Investition, deren Umsetzung im folgenden Haushaltsjahr
erfolgen soll, verstößt gegen die Forderung nach transparenter, wirtschaftlicher und
sparsamer Haushaltsführung.
•
Es entsteht ein vorsätzlich erzeugter Kassenrest.
•
Der SVV liegt keine prüfbare Aussage zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins vor.
Belastbare Planungsunterlagen, den Anforderungen des Baugesetztes genügend, sind nicht
vorhanden.
•
Das Projekt KRP erfüllt nicht die Nachweisforderungen der KHVO und des Baurechts.
Die Fraktion FWKW fordert die Aufhebung des Antrages Nr.20-19-003 über 300.000 € für den
Kunstrasenplatz des Vereins FSV Eintracht.
Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW)
Raimund Tomczak
Steffen Clasen (FWKW)
Katharina Ennullat (FWKW)
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Zernsdorf, den 08.04.2020
Stellungnahme FWKW zur Unterstützung der lokalen
Wirtschaft während der Corona-Krise
Der inhabergeführte Einzelhandel, Dienstleister und die Kreativwirtschaft sind in der Stadt durch die
Einschränkung des öffentlichen Lebens durch die Corona-Krise schwer belastet. Vor diesem Hintergrund
fordern wir eine finanzielle Unterstützung für diesen Wirtschaftsbereich aus dem städtischen Haushalt.
Wir fordern, dass die Belastung des Haushaltes mit dem gegen den Haushalt verstoßenden
Investitionszuschuss Kunstrasenplatz in Höhe von 300 tsd. Euro zurückgenommen wird.
Wir erwarten, dass geklärt wird, woher die Förderung für die örtliche Wirtschaft aus dem Stadthaushalt
2020, der bereits beschlossen ist, kommen soll.
Wir fordern, dass der Vorschlag des Bürgermeisters vom 25.03.2020 (Quelle: Laura Lazarus
Informationen des Bürgermeisters - Haushalt 2020 vom 25.03. an alle Stadtverordnete), in einer Sonder-
SVV nach Ostern die Auswirkungen der Krise auf den Haushalt zu betrachten, umgesetzt wird.
Die Verwaltung und der Bürgermeister haben bereits über Förderung des örtlichen Mittelstandes, der
durch die Corona-Krise belastet ist, nachgedacht. Die fehlende Zustimmung der Kommunalaufsicht zum
Haushalt hat diese Idee bisher aber behindert.
Thomas Stiller
Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender FWKW
Raimund Tomczak
Steffen Clasen (FWKW)
Katharina Ennullat (FWKW)
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06.05.2020
Vom Kunstrasen, über Haushalt der Stadt zur Kommunalpolitik.
Einblicke in komplexe Zusammenhänge des aktuellen Haushaltsstreites in Königs Wusterhausen.
Statement der FWKW zur Stadtverordnetenversammlung am 20.
Mai 2020
Die von Teilen der Stadtverordnetenversammlung erhobenen Vorwürfe, die Bekanntmachung der
Stadtverordnetenversammlung für den 20.05.2020 sei fehlerhaft und entspräche nicht dem Willen der
Stadtverordneten sind im Übrigen haltlos. Auch wir sind Teil der Stadtverordneten-versammlung und
haben ebenso die Einberufung einer Sitzung verlangt. Die Vorsitzende hat unparteiisch und im Sinne
Aller Stadtverordneten zu handeln.
Vielmehr hat die Vorsitzende die Rechte des Bürgermeisters verletzt, indem sie eine Tagesordnung
festsetzt ohne das Benehmen mit dem Bürgermeister herzustellen.
Die Kommunalverfassung sieht eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der
Stadtverordnetenversammlung und dem Bürgermeister nicht ohne Grund vor. Der Bürgermeister ist
Leiter der Verwaltung. Hier ist die Fachkompetenz vorhanden um die Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung im Sinne von Recht und Gesetz vorzubereiten. Die Stadtverordneten
dürfen nur Anträge zur Tagesordnung stellen, für die sie auch zuständig sind. Dies zu prüfen, liegt in der
ausschließlichen Kompetenz des Bürgermeisters.
Herr Ennullat hat zu Recht dem Tagesordnungspunkt „Begutachtung des Handelns und des Verhaltens
des Bürgermeisters durch einen Rechtsanwalt“ nicht zugestimmt. Zum einen ist das Gremium SVV nicht
dazu berechtigt, die Arbeit und das Verhalten des Bürgermeisters zu „begutachten“, auch nicht durch
einen Rechtsanwalt, und zum anderen liegt bis heute keine begründete Beschlussvorlage der o.g.
Fraktionen vor, welches Verhalten und aus welchem Grund hier die Arbeit „begutachtet“ werden soll.
Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tagesordnungspunkte hat Herr Ennullat mehrfach schriftlich
dargelegt, sodass hier auch nicht von einer plötzlichen Erkenntnis oder einer Überraschung seitens der
Vorsitzenden oder den Stadtverordneten die Rede sein kann. Dieser Sachverhalt stellte sich schon zur
einberufenen Sitzung am 2. Mai 2020 genauso dar.
Eine Debatte über die unterschiedlichen Rechtsauffassungen über die Presse oder die sozialen Medien
ist aus unserer Sicht nicht das geeignete Mittel, zu einem rechtmäßigen Weg und einem sachlichen
Miteinander zurückzufinden. Dies schadet nur nachhaltig dem Ansehen der
Stadtverordnetenversammlung und dem Vertrauen in die Fachkompetenz der Verwaltung.
Als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung stehen Frau Lazarus ihr bekannte, vorrangige
Möglichkeiten aus der Kommunalverfassung zur Verfügung, um Rechtsstreitigkeiten innerhalb der
Gemeinde zu bereinigen. Die von ihr regelmäßig hinzugezogene Kommunalaufsicht wird lt. Gesetzgeber
grundsätzlich nur »nachrangig« tätig. Ein Einmischen widerspricht dem Prinzip der kommunalen
Selbstverwaltung.