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ARCHIV 2019 - 2020

Pressemitteilungen der Stadt

22.08.2019

Vertrauen verspielt

„Ein neues Kapitel“ in der demokratischen Diskussionskultur von KW Noch jung in der neuen, von den BürgerInnen in Königs Wusterhausen gewählten Stadtverordnetenversammlung, zeigen sich deutlich große Differenzen im Umgang mit der vom Wähler übertragenen Verantwortung. Am 15. August mit Einreichung einer Beschlussvorlage zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister demaskierten sich die drei Fraktionen SPD, Linke und Wir für KW/BVO in drastischer Weise. Ihr einziges Interesse gilt der Zerstörung jeglicher sachlichen Diskussion für eine Diffamierungs-Kampagne gegen die Verwaltung. Die Sache tritt dabei in den Hintergrund und kann selbstverständlich konträr diskutiert werden. Nicht jedoch, wenn die Sache gar nicht im Zentrum steht. Es geht um 1,4 Mio. Euro jährlich, die die Stadt weniger an Kreisumlage zahlen müsste. Dieser Anspruch, den übrigens auch Eichwalde erhebt, könnte von der Kreisverwaltung durchaus auch nach Prüfung gewährt werden. Warum sie dies nicht tut, bleibt Geheimnis der SPD-geführten Landkreis-Verwaltung. Folglich müssen die Städte ihren Anspruch selbst erwirken. Dies verlangt juristische Kompetenz, verlangt also die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten dafür können mit 30.000 Euro nur geschätzt werden. Die Begründung für die Rechtmäßigkeit des Vorgehens ist nachvollziehbar. Nicht aber für die SPD, Linke und Wir für KW. Sie halten an ihrer Meinung fest und veröffentlichen noch am selben Abend eine Pressemitteilung in den Printmedien. Die Fraktion FWKW distanziert sich deutlich von diesem Verhalten. Eine sachliche Auseinandersetzung als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist so nicht möglich. Mehr noch werden individuelle Machtkämpfe ausgefochten, die die Arbeit von SVV und Verwaltung der Stadt blockieren. Dies nützt niemandem. Wir fordern die drei Fraktionen auf, an der gemeinsamen Meinungsbildung teilzunehmen und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger von Königs Wusterhausen ins Zentrum ihrer Argumente zu stellen. Dafür wurden sie schließlich gewählt. Die Fraktion FWKW
Pressemitteilung der Fraktion FWKW - Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 27. November 2019 Von Vertrauen, Verantwortung und Versprechungen - Ein Statement zur Stadtverordnetenversammlung am 26. November 2019 Geduldig und kooperativ hat in den vergangenen Wochen der Kämmerer der Stadt Königs Wusterhausen Axel Böhm in den einzelnen Fraktionen, Ausschüssen und in der gestrigen Stadtverordnetenversammlung (SVV) vorgetragen, dass der Haushalt in 2020 keine zusätzlichen freiwilligen Ausgaben mehr verkraftet, ohne dass dafür an anderer Stelle etwas gestrichen werden muss. Dennoch hat die Stadt trotz der angespannten finanziellen Situation die freiwilligen Zuschüsse für Sport-, Kultur- und Sozialförderung nicht reduziert. Zum Stadtentwicklungsausschuss am 11. November 2019 stellte die SPD-Fraktion den Antrag einen Zuschusses in Höhe von 500.000 € zum Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Vereinsgelände des FSV Eintracht KW in Zeesen, der später von ihnen und den neuen Unterstützern der Grünen-Fraktion zum Sozialausschuss am 19. November auf 300.000 € geändert wurde. Endlose Diskussionen in den Ausschüssen waren die Folge. Hatte der Verein nicht jahrelang Zeit, Sponsoren zu akquirieren, um den Eigenanteil selbst zu finanzieren? Gibt es eine verbindliche Entscheidung der Vereinsmitglieder, diesen Platz zu bauen? Viele offene Fragen, die bis gestern nicht beantwortet wurden. Stattdessen hält man an Meinungen und alten Versprechungen fest. Gestern gipfelte der Meinungsaustausch in der Ablehnung von 17 Stadtverordneten zum Haushalt 2020 aus Trotz, weil der Bürgermeister zu Recht den vorher befürworteten Beschluss des Antrages zum Kunstrasenplatz, gerade wegen dieser und weiterer offenen Fragen, beanstandete. Die Beanstandung erfolgte pflichtgemäß in Übereinstimmung mit § 55 der Kommunalverfassung und auf der Basis der Gesetzesgrundlagen der kommunalen Finanzplanung. Sie ist KEIN willkürlicher Akt des Bürgermeisters, sondern seine Pflicht zur Abwendung gesetzeswidriger Haushaltsbelastungen. Unsere Fraktion vertritt ganz klar die Position der Stadtverwaltung, denn Fragen zu der Finanzierung der Folgekosten und einer fehlenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Verein sowie das Fehlen eines gültigen Förderprogramms durch das Land Brandenburg blieben auch in dieser Sitzung unbeantwortet. In Königs Wusterhausen gibt es eine große Zahl an Vereinen, die allesamt weder bevorzugt noch benachteiligt werden sollen. Die vom Wähler übertragene Verantwortung wurde gestern von 17 Stadtverordneten schier ausgeblendet. Sie sind sich über die Auswirkungen ihrer Entscheidung nicht im Klaren. Aus der Ablehnung heraus befindet sich die Stadt Königs Wusterhausen ab 1. Januar 2020 in einer vorläufigen Haushaltsführung. Geplante Investitionen können nicht beauftragt werden, Stillstand ist die Folge. Verantwortung für unsere Stadt zu übernehmen ist Aufgabe aller Stadtverordneten. Unsere Fraktion bekennt sich zum verantwortungsvollen Handeln, denn dafür wurden wir gewählt.  Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW) Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW)  _______________________________

Pressemitteilung

der Fraktion FWKW - Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 10. Dezember 2019

FWKW fordert Aufklärung

Im Zusammenhang mit den finanziellen Unregelmäßigkeiten zwischen Stadt und dem Fußballverein FSV Eintracht 1910 Königs Wusterhausen e.V. sieht die FWKW-Fraktion nach Akteneinsicht dringenden Aufklärungsbedarf durch Altbürgermeister Dr. Lutz Franzke. Am Montag wurde bekannt, dass eine knapp fünfstellige Summe an Verbindlichkeiten im Jahre 2016 durch den damaligen Bürgermeister rechtswidrig dem Verein erlassen wurde. Dafür wäre ein Beschluss des Hauptausschusses nötig gewesen. Dieser wurde jedoch nie herbeigeführt. Das Fehlen des Beschlusses wurde durch das Rechnungsprüfungsamt schon damals bemängelt. Der entsprechende Prüfbericht wurde den Stadtverordneten aber vorenthalten und die Forderung unter dubiosen Umständen aus den Büchern der Stadt getilgt. Bürgermeister Swen Ennullat wird aufgefordert, das pflichtwidrige Verhalten seines Vorgängers zu heilen. Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW) Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW)
Zernsdorf, den 31.01.2020

Zur Verantwortung der Ortsbeiräte:

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg überträgt den Ortsbeiräten die Verantwortung für die kommunalen Aufgaben in ihren Ortsteilen. Mit der Bereitschaft zur Bewerbung um ein Mandat in diesem wichtigen Gremium der kommunalen Selbstverwaltung ist die Pflicht zur Kenntniserlangung der Grundlagen des Kommunalrechts verbunden. Die qualifizierte Ausübung eines Mandats ist gesichert, wenn die entsprechenden Fachkenntnisse vorliegen. Dabei ist grundsätzlich anzuerkennen, dass die persönlichen Entscheidungen auf der Basis geltender Gesetze, Verordnungen und Richtlinien getroffen werden müssen. Die in diesem Rechtsrahmen praktizierte Wahrnehmung der durch das Grundgesetz gesicherten Mandatsausübung darf kein Hindernis in den Weg gelegt werden. Die eigenverantwortliche Arbeit des Ortsbeirates und dem aus der eigenen Mitte gewählten Vorstand umfasst alle Aufgaben, die gemäß der §§ 46 und 47 (BbgKVerf) festgeschrieben sind. Die durch Weiterbildung der Gremienmitglieder qualifizierte Aufgabenerfüllung ist durch unabhängige, selbständige Verantwortungsübernahme zu erreichen. Diese von der Verfassung gesicherte Selbständigkeit muss die gesamte Arbeit des Ortsbeirates prägen. Die besondere Verantwortung des Ortsbeirates umfasst auch die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen des Ortsbeirates. Die im Sitzungsplan angekündigten Ortsbeiratssitzungen werden eigenverantwortlich durchgeführt. Die Protokollführung, die Sicherung der Versammlungsdisziplin und die Stellungnehme zu eigenen Beschlussvorlagen ist Sache des OBR. Der Ortsbeirat kann die Verwaltung dazu auffordern, Beschlussvorlagen der Verwaltung schriftlich oder mündlich zu erklären. In der Einwohnerfragenstunde gestellte Fragen der Einwohner sind bei vorliegendem Sachkenntnisstand durch den Ortsbeirat zu beantworten. Liegt keine Sachkenntnis vor, so ist die Frage im Protokoll festzuhalten und von der Verwaltung in fristwahrender Zeit zu beantworten. Die Fristwahrung und die Beantwortung der Fragen ist vom Ortsbeirat durch Nachfragen zu begleiten. Die Verwaltung unterstützt die Arbeit des Ortsbeirates bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben und bei der Weiterbildung der Mitglieder. Die Selbständigkeit des Verfassungsorgans Ortsbeirat ist ein hohes demokratisches Gut. Raimund Tomczak Stellv. Fraktionsvorsitzender __________________________________
Pressemitteilung Fraktion „Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen“ Königs Wusterhausen, den 10.02.2020

Fraktion FWKW bietet Kompromiss zum Haushalt 2020 an

Zur Sitzung der SVV am 10.02.2020 hat die Fraktion FWKW eine Beschlussvorlage eingereicht, um doch noch einen Kompromiss zum Haushalt herbeizuführen. Wesentliche Punkte der Vorlage sind die Aufhebung des Änderungsantrags zur Haushaltssatzung 2020, Nr. 20-19-003, über 300.000,- € für den Kunstrasenplatz des Vereins FSV Eintracht und die Bildung einen zeitweiligen Ausschusses zur Prüfung und Vorbereitung eines gesetzeskonformen Zuwendungsantrages des Vereins für den Bau eines Kunstrasenplatzes. Der Fraktionsvorsitzende Thomas Stiller begründet die Dringlichkeit dieser Vorlage damit, dass die Aufhebung des Beschlusses zum Änderungsantrag den Weg zur Anwendung des Gesamthaushaltes 2020 eröffnet. Die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung ist ohne Einschränkung hergestellt. Der Haushaltsplan 2020 könnte vollständig in Kraft treten. Die Fraktion ist grundsätzlich nicht gegen das Projekt, hatte dennoch damals dagegen gestimmt, da gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt waren. So hatte das Projekt in seinem Planungsstand nicht die Planungsreife, die notwendig ist, um darüber zu beschließen. Außerdem lief das dafür gedachte Förderprogramm des Landes zum Ende des Jahres 2019 aus. Desweiteren konnte der Verein nicht darlegen, wie sein Haushalt in der Vergangenheit aufgestellt war und wie er die Folgekosten tragen kann. Der gemäß der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der SVV zu bildende zeitweilige Ausschuss könnte gemeinsam mit dem Vereinsvorstand des FSV Eintracht, dem Kreissportbund und weiteren Fachberatern ohne Zeitdruck einen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllenden Zuwendungsantrag im Laufe des Jahres 2020 erarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Stiller Fraktionsvorsitzender FWKW ___________________________________
Pressemitteilung der Fraktion FWKW - Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 29. Februar 2020

1. Jahresklausur der FWKW-Fraktion – Klimawandel in der SVV

notwendig

Nach einem ereignisreichen Jahr 2019, das durch die Kommunal- und Landtagswahl geprägt war, legt die FWKW-Fraktion seine Schwerpunkte für 2020 fest. Dazu trafen sich am 29. Februar die Mitglieder der FWKW-Fraktion sowie geladene Gäste zur 1. Klausur des Jahres 2020. Der Tag gliederte sich in 2 Abschnitte. Im 1. Teil wurden Grundlagen zum kommunalen Haushaltsrecht unterrichtet. Der Kämmerer der Stadt, Axel Böhm, erklärte die Grundlagen des Finanz- und Ergebnishaushaltes. Anschließend wurde das Bauplanungsrecht geschult. Im 2. Abschnitt des Tages diskutierten die Teilnehmer die Ziele für 2020. Der Schwerpunkt liegt im Thema Jugend. Hier sieht die Fraktion die Aufgabe, Projekte privater Träger zu unterstützen und die Themen in die Stadt und Stadtverwaltung zu transportieren. Des Weiteren wird die Fraktion sichtbarer. „Unsere Sichtbarkeit zu erhöhen und unsere Werte zu vermitteln, wird ein weiterer Schwerpunkt sein“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Raimund Tomczak. „Die Bürger/-innen von Königs Wusterhausen werden uns stärker wahrnehmen und damit auch in unsere Arbeit eingebunden werden“, führt er weiter fort. Die aktuelle politische Lage, vor allem der Umgang miteinander innerhalb der Stadtverordnetenversammlung, war ein weiterer Diskussionspunkt. Die FWKW-Fraktion stellt sich hinter die Verwaltung und deren Rechtsauffassung. Bestätigt wird die Ansicht durch 2 aktuelle Ergebnisse, das Förderprogramm KIP und die Höhe der Kreisumlage. Der Landessportbund hat in dieser Woche bekanntgegeben, dass das Förderprogramm KIP (Kommunales Infrastrukturprogramm) erst ab 2021 bewilligt wird. Für den beanstandeten Beschluss zum Kunstrasenplatz für den Fußballverein Eintracht Zeesen entfällt nun die Grundvoraussetzung, die 300.000 € im Haushalt 2020 der Stadt Königs Wusterhausen einzustellen. Unsere Forderung basiert weiterhin auf einer Rücknahme des Beschlusses, damit der Haushalt umgesetzt werden kann. Kann der Verein selbst sowie die anderen Fraktionen nachweisen, dass die geforderte Planungsreife erreicht ist und der Verein die Folgekosten in den Jahren der Abschreibung tragen kann, so sind wir für Gespräche dahingehend offen. Des Weiteren wurde in der Kreistagssitzung am 26.02.2020 beschlossen, die Kreisumlage für dieses Jahr auf 35 Prozent zu senken. Ganz klar spielen hier die angekündigten Klagen gegen die Kreisumlage der Kommunen Königs Wusterhausen und Eichwalde eine große Rolle. Wir unterstützen trotzdem die Klage gegen die Kreisumlage, da erstens die Höhe für 2019 überprüft werden muss und mit einer Rückzahlung zu rechnen ist, andererseits für die nächsten Jahre die Höhe der Kreisumlage anhand klarer Prämissen festgelegt wird. Thomas Stiller, Fraktionsvorsitzender erklärt, dass die Zusammenarbeit in der Stadtverordnetenversammlung verbessert werden muss. Die Auseinandersetzung mit den Themen in den sozialen Medien und teils unzumutbaren Äußerungen zur Arbeit des Bürgermeisters und seiner Verwaltung verurteilt er. Daher setzt er sich mit seinem Team für einen Klimawandel in der SVV ein. Unter der Mailadresse kontakt@fwkw-fraktion.de können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW) Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW) ___________________________________
06.04.2020 FWKW fordert: Drama „Kunstrasenplatz“ sofort beenden Die aktuelle Verantwortung der Mitglieder der SVV Königs Wusterhausen vor dem Hintergrund der Korona-Krise und deren Bewältigung verlangt die sofortige Rückkehr zur Erfüllung unseres Wählerauftrages. Die Verpflichtungserklärung für Stadtverordnete haben alle Mitglieder der neuen Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Unterschrift bestätigt (Zitat): „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten, wenn nötig Verschwiegenheitspflichten und Mitwirkungsverbote einhalten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Königs Wusterhausen erfüllen werde“. Mit der Mandatsübernahme beginnt für jeden die Verpflichtung, sich Kenntnisse zur Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung, zum Baurecht, zum Vergaberecht, zu Förderrichtlinien und weiteren Rechtsgrundlagen zu erarbeiten. Diese Verpflichtung ist die Grundlage für die Erfüllung der Verpflichtungserklärung. Fehlende Kenntnisse über Rechtsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung können besonders Mandatsträger, die „neu im Amt“ sind, zu Fehlentscheidungen verleiten. Die Mitglieder der Fraktionen, und der Fachausschüsse auch in unserer SVV erarbeiten ihre Beschlussvorlagen auf der Basis politischer Programme. Zu beachten ist aber auch, dass die Stadtverordneten / Ortsbeiräte nicht an Aufträge gebunden sind. (BbgKVerf, §30)

Nun zum Drama „Kunstrasenplatz“! (KRP)

Am 29.01.2015 teilte Bürgermeister Lutz Franzke dem SVV-Mitglied Tobias Schröter auf dessen Anfrage zum Kunstrasenplatz folgendes mit (Zitat): die geschätzten Kosten, je nach Größe, System und Anbieter, 400-600 T€ betragen würden, ein Investitionsvorhaben dieser Größenordnung vor dem Hintergrund des größtmöglichen Vorteils für den Schul-, Freizeit- und Breitensport in KW getroffen werden muss, die Auslastung von mindestens 2.000 Stunden jährlich ist als wirtschaftlich einzuschätzen, Dies entspricht einer täglichen Nutzung in der Saison von 10 Stunden. Die zu erwartende Auslastung des Fußballvereins FSV Eintracht mit knapp 200 Mitgliedern spricht gegen den Standort in Zeesen. Der Bau eines Kunstrasenplatzes in einer öffentlichen Sportanlage, an einem durch Schulen genutzten Standort hingegen, ermöglicht eine wirtschaftliche Betreibung und verbessert die Sportmöglichkeiten für den Freizeit- und Breitensport in der Stadt. Im Februar 2017 beschloss die SVV, die Summe von 800.000 € in den Haushalt 2017 einzustellen. Bürgermeister Franzke legte keinen Widerspruch dagegen ein. Bis zur Bürgermeisterwahl im September 2017 wurde der Auftrag zum Start des KRP von Bürgermeister Franzke aus heute verständlichen Gründen nicht erteilt, denn die 2015 festgestellten Sachzwänge hatten sich 2017 nicht verändert. Die Sportstättenentwicklung der Stadt verlangte nach anderen Investitionen. Das Vorhaben des Gesamtschulprojektes (GOST) am Standort Erich-Weinert-Straße befand sich in der Entscheidungsphase des Kreistages. Dort soll bis 2021ein Schulcampus mit neuen Schulsportanlagen entstehen. Hier ist die Stadt gefordert, die Pflichtaufgabe „Schulneubau mit Sportplatz“ zu erstellen. Der Bau des KRP in Zeesen widerspricht seit 2015 der Sportstättenentwicklung der Stadt und wurde nicht umgesetzt. Die Bereitstellung von 300 T€ für den KRP im Haushalt 2020 ist zurückzunehmen. Am 15.11.2019 fragte Herr Marcel Joachimsthaler, Präsident des FSV Eintracht, beim MBJS, Referat 24, zuständig für Sportstättenbau und -Planung an, ob der vom Verein geplante Neubau eines KRP bei der Vergabe der Fördergelder im Rahmen des KIP-Förderprogrammes berücksichtigt werden kann. Antwort vom MBJS: Die KIP-Rahmenrichtlinie endet am 31.12.2019. Das Vorhaben wird nicht unterstützt. Bei Gleichbehandlung gegenüber anderen Sportvereinen wird das Auswahlverfahren über die Kreis-und Stadtsportbünde und den Landessportbund weitergeführt.. Eine zeitliche Vorstellung gibt es noch nicht. Am 10.03.2020 sagte Herr Joachimsthaler in einem MAZ-Interview, dass (Zitat): „das Geld erst im nächsten Jahr (2021) bereitgestellt wird“. Der Stadtverwaltung liegt keine prüfbare Aussage des Vereins zur Antragstellung beim LSB Brandenburg vor. Den Stadtverordneten liegt bis zum 04.04.2020 kein Antrag des FSV Eintracht zur Bewilligung der Investitionsförderung KRp vor. Die Planung von 300.000 € für eine Investition, deren Umsetzung im folgenden Haushaltsjahr erfolgen soll, verstößt gegen die Forderung nach transparenter, wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung. Es entsteht ein vorsätzlich erzeugter Kassenrest. Der SVV liegt keine prüfbare Aussage zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins vor. Belastbare Planungsunterlagen, den Anforderungen des Baugesetztes genügend, sind nicht vorhanden. Das Projekt KRP erfüllt nicht die Nachweisforderungen der KHVO und des Baurechts. Die Fraktion FWKW fordert die Aufhebung des Antrages Nr.20-19-003 über 300.000 € für den Kunstrasenplatz des Vereins FSV Eintracht. Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW) Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW) ____________________________
Zernsdorf, den 08.04.2020

Stellungnahme FWKW zur Unterstützung der lokalen

Wirtschaft während der Corona-Krise

Der inhabergeführte Einzelhandel, Dienstleister und die Kreativwirtschaft sind in der Stadt durch die Einschränkung des öffentlichen Lebens durch die Corona-Krise schwer belastet. Vor diesem Hintergrund fordern wir eine finanzielle Unterstützung für diesen Wirtschaftsbereich aus dem städtischen Haushalt. Wir fordern, dass die Belastung des Haushaltes mit dem gegen den Haushalt verstoßenden Investitionszuschuss Kunstrasenplatz in Höhe von 300 tsd. Euro zurückgenommen wird. Wir erwarten, dass geklärt wird, woher die Förderung für die örtliche Wirtschaft aus dem Stadthaushalt 2020, der bereits beschlossen ist, kommen soll. Wir fordern, dass der Vorschlag des Bürgermeisters vom 25.03.2020 (Quelle: Laura Lazarus Informationen des Bürgermeisters - Haushalt 2020 vom 25.03. an alle Stadtverordnete), in einer Sonder- SVV nach Ostern die Auswirkungen der Krise auf den Haushalt zu betrachten, umgesetzt wird. Die Verwaltung und der Bürgermeister haben bereits über Förderung des örtlichen Mittelstandes, der durch die Corona-Krise belastet ist, nachgedacht. Die fehlende Zustimmung der Kommunalaufsicht zum Haushalt hat diese Idee bisher aber behindert. Thomas Stiller Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender FWKW Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW) ____________________________
30.04.2020

Laden Sie das Interview herunter

klicken Sie einfach auf den Link unten, laden die Datei herunter und hören sie in aller Ruhe noch einmal das Interview von Raimund Tomczak im HITRADIO SKW vom 29. April 2020 klicke hier für eine mp3 audio-Datei klicke hier für die m4a audio-Datei herunter zu laden
06.05.2020

Vom Kunstrasen, über Haushalt der Stadt zur Kommunalpolitik.

Einblicke in komplexe Zusammenhänge des aktuellen Haushaltsstreites in Königs Wusterhausen.

Statement der FWKW zur Stadtverordnetenversammlung am 20.

Mai 2020

Die von Teilen der Stadtverordnetenversammlung erhobenen Vorwürfe, die Bekanntmachung der Stadtverordnetenversammlung für den 20.05.2020 sei fehlerhaft und entspräche nicht dem Willen der Stadtverordneten sind im Übrigen haltlos. Auch wir sind Teil der Stadtverordneten-versammlung und haben ebenso die Einberufung einer Sitzung verlangt. Die Vorsitzende hat unparteiisch und im Sinne Aller Stadtverordneten zu handeln. Vielmehr hat die Vorsitzende die Rechte des Bürgermeisters verletzt, indem sie eine Tagesordnung festsetzt ohne das Benehmen mit dem Bürgermeister herzustellen. Die Kommunalverfassung sieht eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Stadtverordnetenversammlung und dem Bürgermeister nicht ohne Grund vor. Der Bürgermeister ist Leiter der Verwaltung. Hier ist die Fachkompetenz vorhanden um die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung im Sinne von Recht und Gesetz vorzubereiten. Die Stadtverordneten dürfen nur Anträge zur Tagesordnung stellen, für die sie auch zuständig sind. Dies zu prüfen, liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Bürgermeisters. Herr Ennullat hat zu Recht dem Tagesordnungspunkt „Begutachtung des Handelns und des Verhaltens des Bürgermeisters durch einen Rechtsanwalt“ nicht zugestimmt. Zum einen ist das Gremium SVV nicht dazu berechtigt, die Arbeit und das Verhalten des Bürgermeisters zu „begutachten“, auch nicht durch einen Rechtsanwalt, und zum anderen liegt bis heute keine begründete Beschlussvorlage der o.g. Fraktionen vor, welches Verhalten und aus welchem Grund hier die Arbeit „begutachtet“ werden soll. Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tagesordnungspunkte hat Herr Ennullat mehrfach schriftlich dargelegt, sodass hier auch nicht von einer plötzlichen Erkenntnis oder einer Überraschung seitens der Vorsitzenden oder den Stadtverordneten die Rede sein kann. Dieser Sachverhalt stellte sich schon zur einberufenen Sitzung am 2. Mai 2020 genauso dar. Eine Debatte über die unterschiedlichen Rechtsauffassungen über die Presse oder die sozialen Medien ist aus unserer Sicht nicht das geeignete Mittel, zu einem rechtmäßigen Weg und einem sachlichen Miteinander zurückzufinden. Dies schadet nur nachhaltig dem Ansehen der Stadtverordnetenversammlung und dem Vertrauen in die Fachkompetenz der Verwaltung. Als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung stehen Frau Lazarus ihr bekannte, vorrangige Möglichkeiten aus der Kommunalverfassung zur Verfügung, um Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Gemeinde zu bereinigen. Die von ihr regelmäßig hinzugezogene Kommunalaufsicht wird lt. Gesetzgeber grundsätzlich nur »nachrangig« tätig. Ein Einmischen widerspricht dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung.
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Pressemitteilungen der Stadt

22.08.2019

Vertrauen verspielt

„Ein neues Kapitel“ in der demokratischen Diskussionskultur von KW Noch jung in der neuen, von den BürgerInnen in Königs Wusterhausen gewählten Stadtverordnetenversammlung, zeigen sich deutlich große Differenzen im Umgang mit der vom Wähler übertragenen Verantwortung. Am 15. August mit Einreichung einer Beschlussvorlage zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister demaskierten sich die drei Fraktionen SPD, Linke und Wir für KW/BVO in drastischer Weise. Ihr einziges Interesse gilt der Zerstörung jeglicher sachlichen Diskussion für eine Diffamierungs-Kampagne gegen die Verwaltung. Die Sache tritt dabei in den Hintergrund und kann selbstverständlich konträr diskutiert werden. Nicht jedoch, wenn die Sache gar nicht im Zentrum steht. Es geht um 1,4 Mio. Euro jährlich, die die Stadt weniger an Kreisumlage zahlen müsste. Dieser Anspruch, den übrigens auch Eichwalde erhebt, könnte von der Kreisverwaltung durchaus auch nach Prüfung gewährt werden. Warum sie dies nicht tut, bleibt Geheimnis der SPD-geführten Landkreis-Verwaltung. Folglich müssen die Städte ihren Anspruch selbst erwirken. Dies verlangt juristische Kompetenz, verlangt also die Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten dafür können mit 30.000 Euro nur geschätzt werden. Die Begründung für die Rechtmäßigkeit des Vorgehens ist nachvollziehbar. Nicht aber für die SPD, Linke und Wir für KW. Sie halten an ihrer Meinung fest und veröffentlichen noch am selben Abend eine Pressemitteilung in den Printmedien. Die Fraktion FWKW distanziert sich deutlich von diesem Verhalten. Eine sachliche Auseinandersetzung als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist so nicht möglich. Mehr noch werden individuelle Machtkämpfe ausgefochten, die die Arbeit von SVV und Verwaltung der Stadt blockieren. Dies nützt niemandem. Wir fordern die drei Fraktionen auf, an der gemeinsamen Meinungsbildung teilzunehmen und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger von Königs Wusterhausen ins Zentrum ihrer Argumente zu stellen. Dafür wurden sie schließlich gewählt. Die Fraktion FWKW
Pressemitteilung der Fraktion FWKW - Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 27. November 2019 Von Vertrauen, Verantwortung und Versprechungen - Ein Statement zur Stadtverordnetenversammlung am 26. November 2019 Geduldig und kooperativ hat in den vergangenen Wochen der Kämmerer der Stadt Königs Wusterhausen Axel Böhm in den einzelnen Fraktionen, Ausschüssen und in der gestrigen Stadtverordnetenversammlung (SVV) vorgetragen, dass der Haushalt in 2020 keine zusätzlichen freiwilligen Ausgaben mehr verkraftet, ohne dass dafür an anderer Stelle etwas gestrichen werden muss. Dennoch hat die Stadt trotz der angespannten finanziellen Situation die freiwilligen Zuschüsse für Sport-, Kultur- und Sozialförderung nicht reduziert. Zum Stadtentwicklungsausschuss am 11. November 2019 stellte die SPD-Fraktion den Antrag einen Zuschusses in Höhe von 500.000 € zum Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Vereinsgelände des FSV Eintracht KW in Zeesen, der später von ihnen und den neuen Unterstützern der Grünen-Fraktion zum Sozialausschuss am 19. November auf 300.000 € geändert wurde. Endlose Diskussionen in den Ausschüssen waren die Folge. Hatte der Verein nicht jahrelang Zeit, Sponsoren zu akquirieren, um den Eigenanteil selbst zu finanzieren? Gibt es eine verbindliche Entscheidung der Vereinsmitglieder, diesen Platz zu bauen? Viele offene Fragen, die bis gestern nicht beantwortet wurden. Stattdessen hält man an Meinungen und alten Versprechungen fest. Gestern gipfelte der Meinungsaustausch in der Ablehnung von 17 Stadtverordneten zum Haushalt 2020 aus Trotz, weil der Bürgermeister zu Recht den vorher befürworteten Beschluss des Antrages zum Kunstrasenplatz, gerade wegen dieser und weiterer offenen Fragen, beanstandete. Die Beanstandung erfolgte pflichtgemäß in Übereinstimmung mit § 55 der Kommunalverfassung und auf der Basis der Gesetzesgrundlagen der kommunalen Finanzplanung. Sie ist KEIN willkürlicher Akt des Bürgermeisters, sondern seine Pflicht zur Abwendung gesetzeswidriger Haushaltsbelastungen. Unsere Fraktion vertritt ganz klar die Position der Stadtverwaltung, denn Fragen zu der Finanzierung der Folgekosten und einer fehlenden Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Verein sowie das Fehlen eines gültigen Förderprogramms durch das Land Brandenburg blieben auch in dieser Sitzung unbeantwortet. In Königs Wusterhausen gibt es eine große Zahl an Vereinen, die allesamt weder bevorzugt noch benachteiligt werden sollen. Die vom Wähler übertragene Verantwortung wurde gestern von 17 Stadtverordneten schier ausgeblendet. Sie sind sich über die Auswirkungen ihrer Entscheidung nicht im Klaren. Aus der Ablehnung heraus befindet sich die Stadt Königs Wusterhausen ab 1. Januar 2020 in einer vorläufigen Haushaltsführung. Geplante Investitionen können nicht beauftragt werden, Stillstand ist die Folge. Verantwortung für unsere Stadt zu übernehmen ist Aufgabe aller Stadtverordneten. Unsere Fraktion bekennt sich zum verantwortungsvollen Handeln, denn dafür wurden wir gewählt.  Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW) Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW)  _______________________________
Zernsdorf, den 31.01.2020

Zur Verantwortung der Ortsbeiräte:

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg überträgt den Ortsbeiräten die Verantwortung für die kommunalen Aufgaben in ihren Ortsteilen. Mit der Bereitschaft zur Bewerbung um ein Mandat in diesem wichtigen Gremium der kommunalen Selbstverwaltung ist die Pflicht zur Kenntniserlangung der Grundlagen des Kommunalrechts verbunden. Die qualifizierte Ausübung eines Mandats ist gesichert, wenn die entsprechenden Fachkenntnisse vorliegen. Dabei ist grundsätzlich anzuerkennen, dass die persönlichen Entscheidungen auf der Basis geltender Gesetze, Verordnungen und Richtlinien getroffen werden müssen. Die in diesem Rechtsrahmen praktizierte Wahrnehmung der durch das Grundgesetz gesicherten Mandatsausübung darf kein Hindernis in den Weg gelegt werden. Die eigenverantwortliche Arbeit des Ortsbeirates und dem aus der eigenen Mitte gewählten Vorstand umfasst alle Aufgaben, die gemäß der §§ 46 und 47 (BbgKVerf) festgeschrieben sind. Die durch Weiterbildung der Gremienmitglieder qualifizierte Aufgabenerfüllung ist durch unabhängige, selbständige Verantwortungsübernahme zu erreichen. Diese von der Verfassung gesicherte Selbständigkeit muss die gesamte Arbeit des Ortsbeirates prägen. Die besondere Verantwortung des Ortsbeirates umfasst auch die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen des Ortsbeirates. Die im Sitzungsplan angekündigten Ortsbeiratssitzungen werden eigenverantwortlich durchgeführt. Die Protokollführung, die Sicherung der Versammlungsdisziplin und die Stellungnehme zu eigenen Beschlussvorlagen ist Sache des OBR. Der Ortsbeirat kann die Verwaltung dazu auffordern, Beschlussvorlagen der Verwaltung schriftlich oder mündlich zu erklären. In der Einwohnerfragenstunde gestellte Fragen der Einwohner sind bei vorliegendem Sachkenntnisstand durch den Ortsbeirat zu beantworten. Liegt keine Sachkenntnis vor, so ist die Frage im Protokoll festzuhalten und von der Verwaltung in fristwahrender Zeit zu beantworten. Die Fristwahrung und die Beantwortung der Fragen ist vom Ortsbeirat durch Nachfragen zu begleiten. Die Verwaltung unterstützt die Arbeit des Ortsbeirates bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben und bei der Weiterbildung der Mitglieder. Die Selbständigkeit des Verfassungsorgans Ortsbeirat ist ein hohes demokratisches Gut. Raimund Tomczak Stellv. Fraktionsvorsitzender __________________________________
Pressemitteilung Fraktion „Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen“ Königs Wusterhausen, den 10.02.2020

Fraktion FWKW bietet Kompromiss zum

Haushalt 2020 an

Zur Sitzung der SVV am 10.02.2020 hat die Fraktion FWKW eine Beschlussvorlage eingereicht, um doch noch einen Kompromiss zum Haushalt herbeizuführen. Wesentliche Punkte der Vorlage sind die Aufhebung des Änderungsantrags zur Haushaltssatzung 2020, Nr. 20-19-003, über 300.000,- € für den Kunstrasenplatz des Vereins FSV Eintracht und die Bildung einen zeitweiligen Ausschusses zur Prüfung und Vorbereitung eines gesetzeskonformen Zuwendungsantrages des Vereins für den Bau eines Kunstrasenplatzes. Der Fraktionsvorsitzende Thomas Stiller begründet die Dringlichkeit dieser Vorlage damit, dass die Aufhebung des Beschlusses zum Änderungsantrag den Weg zur Anwendung des Gesamthaushaltes 2020 eröffnet. Die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung ist ohne Einschränkung hergestellt. Der Haushaltsplan 2020 könnte vollständig in Kraft treten. Die Fraktion ist grundsätzlich nicht gegen das Projekt, hatte dennoch damals dagegen gestimmt, da gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt waren. So hatte das Projekt in seinem Planungsstand nicht die Planungsreife, die notwendig ist, um darüber zu beschließen. Außerdem lief das dafür gedachte Förderprogramm des Landes zum Ende des Jahres 2019 aus. Desweiteren konnte der Verein nicht darlegen, wie sein Haushalt in der Vergangenheit aufgestellt war und wie er die Folgekosten tragen kann. Der gemäß der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der SVV zu bildende zeitweilige Ausschuss könnte gemeinsam mit dem Vereinsvorstand des FSV Eintracht, dem Kreissportbund und weiteren Fachberatern ohne Zeitdruck einen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllenden Zuwendungsantrag im Laufe des Jahres 2020 erarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Stiller Fraktionsvorsitzender FWKW ___________________________________
Pressemitteilung der Fraktion FWKW - Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 29. Februar 2020

1. Jahresklausur der FWKW-Fraktion –

Klimawandel in der SVV notwendig

Nach einem ereignisreichen Jahr 2019, das durch die Kommunal- und Landtagswahl geprägt war, legt die FWKW-Fraktion seine Schwerpunkte für 2020 fest. Dazu trafen sich am 29. Februar die Mitglieder der FWKW-Fraktion sowie geladene Gäste zur 1. Klausur des Jahres 2020. Der Tag gliederte sich in 2 Abschnitte. Im 1. Teil wurden Grundlagen zum kommunalen Haushaltsrecht unterrichtet. Der Kämmerer der Stadt, Axel Böhm, erklärte die Grundlagen des Finanz- und Ergebnishaushaltes. Anschließend wurde das Bauplanungsrecht geschult. Im 2. Abschnitt des Tages diskutierten die Teilnehmer die Ziele für 2020. Der Schwerpunkt liegt im Thema Jugend. Hier sieht die Fraktion die Aufgabe, Projekte privater Träger zu unterstützen und die Themen in die Stadt und Stadtverwaltung zu transportieren. Des Weiteren wird die Fraktion sichtbarer. „Unsere Sichtbarkeit zu erhöhen und unsere Werte zu vermitteln, wird ein weiterer Schwerpunkt sein“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Raimund Tomczak. „Die Bürger/-innen von Königs Wusterhausen werden uns stärker wahrnehmen und damit auch in unsere Arbeit eingebunden werden“, führt er weiter fort. Die aktuelle politische Lage, vor allem der Umgang miteinander innerhalb der Stadtverordnetenversammlung, war ein weiterer Diskussionspunkt. Die FWKW-Fraktion stellt sich hinter die Verwaltung und deren Rechtsauffassung. Bestätigt wird die Ansicht durch 2 aktuelle Ergebnisse, das Förderprogramm KIP und die Höhe der Kreisumlage. Der Landessportbund hat in dieser Woche bekanntgegeben, dass das Förderprogramm KIP (Kommunales Infrastrukturprogramm) erst ab 2021 bewilligt wird. Für den beanstandeten Beschluss zum Kunstrasenplatz für den Fußballverein Eintracht Zeesen entfällt nun die Grundvoraussetzung, die 300.000 € im Haushalt 2020 der Stadt Königs Wusterhausen einzustellen. Unsere Forderung basiert weiterhin auf einer Rücknahme des Beschlusses, damit der Haushalt umgesetzt werden kann. Kann der Verein selbst sowie die anderen Fraktionen nachweisen, dass die geforderte Planungsreife erreicht ist und der Verein die Folgekosten in den Jahren der Abschreibung tragen kann, so sind wir für Gespräche dahingehend offen. Des Weiteren wurde in der Kreistagssitzung am 26.02.2020 beschlossen, die Kreisumlage für dieses Jahr auf 35 Prozent zu senken. Ganz klar spielen hier die angekündigten Klagen gegen die Kreisumlage der Kommunen Königs Wusterhausen und Eichwalde eine große Rolle. Wir unterstützen trotzdem die Klage gegen die Kreisumlage, da erstens die Höhe für 2019 überprüft werden muss und mit einer Rückzahlung zu rechnen ist, andererseits für die nächsten Jahre die Höhe der Kreisumlage anhand klarer Prämissen festgelegt wird. Thomas Stiller, Fraktionsvorsitzender erklärt, dass die Zusammenarbeit in der Stadtverordnetenversammlung verbessert werden muss. Die Auseinandersetzung mit den Themen in den sozialen Medien und teils unzumutbaren Äußerungen zur Arbeit des Bürgermeisters und seiner Verwaltung verurteilt er. Daher setzt er sich mit seinem Team für einen Klimawandel in der SVV ein. Unter der Mailadresse kontakt@fwkw-fraktion.de können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW) Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW) ___________________________________
06.04.2020 FWKW fordert: Drama „Kunstrasenplatz“ sofort beenden Die aktuelle Verantwortung der Mitglieder der SVV Königs Wusterhausen vor dem Hintergrund der Korona-Krise und deren Bewältigung verlangt die sofortige Rückkehr zur Erfüllung unseres Wählerauftrages. Die Verpflichtungserklärung für Stadtverordnete haben alle Mitglieder der neuen Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Unterschrift bestätigt (Zitat): „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das Grundgesetz und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten, wenn nötig Verschwiegenheitspflichten und Mitwirkungsverbote einhalten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Königs Wusterhausen erfüllen werde“. Mit der Mandatsübernahme beginnt für jeden die Verpflichtung, sich Kenntnisse zur Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung, zum Baurecht, zum Vergaberecht, zu Förderrichtlinien und weiteren Rechtsgrundlagen zu erarbeiten. Diese Verpflichtung ist die Grundlage für die Erfüllung der Verpflichtungserklärung. Fehlende Kenntnisse über Rechtsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung können besonders Mandatsträger, die „neu im Amt“ sind, zu Fehlentscheidungen verleiten. Die Mitglieder der Fraktionen, und der Fachausschüsse auch in unserer SVV erarbeiten ihre Beschlussvorlagen auf der Basis politischer Programme. Zu beachten ist aber auch, dass die Stadtverordneten / Ortsbeiräte nicht an Aufträge gebunden sind. (BbgKVerf, §30)

Nun zum Drama „Kunstrasenplatz“! (KRP)

Am 29.01.2015 teilte Bürgermeister Lutz Franzke dem SVV-Mitglied Tobias Schröter auf dessen Anfrage zum Kunstrasenplatz folgendes mit (Zitat): die geschätzten Kosten, je nach Größe, System und Anbieter, 400-600 T€ betragen würden, ein Investitionsvorhaben dieser Größenordnung vor dem Hintergrund des größtmöglichen Vorteils für den Schul-, Freizeit- und Breitensport in KW getroffen werden muss, die Auslastung von mindestens 2.000 Stunden jährlich ist als wirtschaftlich einzuschätzen, Dies entspricht einer täglichen Nutzung in der Saison von 10 Stunden. Die zu erwartende Auslastung des Fußballvereins FSV Eintracht mit knapp 200 Mitgliedern spricht gegen den Standort in Zeesen. Der Bau eines Kunstrasenplatzes in einer öffentlichen Sportanlage, an einem durch Schulen genutzten Standort hingegen, ermöglicht eine wirtschaftliche Betreibung und verbessert die Sportmöglichkeiten für den Freizeit- und Breitensport in der Stadt. Im Februar 2017 beschloss die SVV, die Summe von 800.000 € in den Haushalt 2017 einzustellen. Bürgermeister Franzke legte keinen Widerspruch dagegen ein. Bis zur Bürgermeisterwahl im September 2017 wurde der Auftrag zum Start des KRP von Bürgermeister Franzke aus heute verständlichen Gründen nicht erteilt, denn die 2015 festgestellten Sachzwänge hatten sich 2017 nicht verändert. Die Sportstättenentwicklung der Stadt verlangte nach anderen Investitionen. Das Vorhaben des Gesamtschulprojektes (GOST) am Standort Erich-Weinert-Straße befand sich in der Entscheidungsphase des Kreistages. Dort soll bis 2021ein Schulcampus mit neuen Schulsportanlagen entstehen. Hier ist die Stadt gefordert, die Pflichtaufgabe „Schulneubau mit Sportplatz“ zu erstellen. Der Bau des KRP in Zeesen widerspricht seit 2015 der Sportstättenentwicklung der Stadt und wurde nicht umgesetzt. Die Bereitstellung von 300 T€ für den KRP im Haushalt 2020 ist zurückzunehmen. Am 15.11.2019 fragte Herr Marcel Joachimsthaler, Präsident des FSV Eintracht, beim MBJS, Referat 24, zuständig für Sportstättenbau und -Planung an, ob der vom Verein geplante Neubau eines KRP bei der Vergabe der Fördergelder im Rahmen des KIP- Förderprogrammes berücksichtigt werden kann. Antwort vom MBJS: Die KIP-Rahmenrichtlinie endet am 31.12.2019. Das Vorhaben wird nicht unterstützt. Bei Gleichbehandlung gegenüber anderen Sportvereinen wird das Auswahlverfahren über die Kreis-und Stadtsportbünde und den Landessportbund weitergeführt.. Eine zeitliche Vorstellung gibt es noch nicht. Am 10.03.2020 sagte Herr Joachimsthaler in einem MAZ-Interview, dass (Zitat): „das Geld erst im nächsten Jahr (2021) bereitgestellt wird“. Der Stadtverwaltung liegt keine prüfbare Aussage des Vereins zur Antragstellung beim LSB Brandenburg vor. Den Stadtverordneten liegt bis zum 04.04.2020 kein Antrag des FSV Eintracht zur Bewilligung der Investitionsförderung KRp vor. Die Planung von 300.000 € für eine Investition, deren Umsetzung im folgenden Haushaltsjahr erfolgen soll, verstößt gegen die Forderung nach transparenter, wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung. Es entsteht ein vorsätzlich erzeugter Kassenrest. Der SVV liegt keine prüfbare Aussage zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins vor. Belastbare Planungsunterlagen, den Anforderungen des Baugesetztes genügend, sind nicht vorhanden. Das Projekt KRP erfüllt nicht die Nachweisforderungen der KHVO und des Baurechts. Die Fraktion FWKW fordert die Aufhebung des Antrages Nr.20-19-003 über 300.000 € für den Kunstrasenplatz des Vereins FSV Eintracht. Fraktionsvorsitzender Thomas Stiller (FWKW) Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW) ____________________________
Zernsdorf, den 08.04.2020

Stellungnahme FWKW zur

Unterstützung der lokalen

Wirtschaft während der

Corona-Krise

Der inhabergeführte Einzelhandel, Dienstleister und die Kreativwirtschaft sind in der Stadt durch die Einschränkung des öffentlichen Lebens durch die Corona-Krise schwer belastet. Vor diesem Hintergrund fordern wir eine finanzielle Unterstützung für diesen Wirtschaftsbereich aus dem städtischen Haushalt. Wir fordern, dass die Belastung des Haushaltes mit dem gegen den Haushalt verstoßenden Investitionszuschuss Kunstrasenplatz in Höhe von 300 tsd. Euro zurückgenommen wird. Wir erwarten, dass geklärt wird, woher die Förderung für die örtliche Wirtschaft aus dem Stadthaushalt 2020, der bereits beschlossen ist, kommen soll. Wir fordern, dass der Vorschlag des Bürgermeisters vom 25.03.2020 (Quelle: Laura Lazarus Informationen des Bürgermeisters - Haushalt 2020 vom 25.03. an alle Stadtverordnete), in einer Sonder-SVV nach Ostern die Auswirkungen der Krise auf den Haushalt zu betrachten, umgesetzt wird. Die Verwaltung und der Bürgermeister haben bereits über Förderung des örtlichen Mittelstandes, der durch die Corona-Krise belastet ist, nachgedacht. Die fehlende Zustimmung der Kommunalaufsicht zum Haushalt hat diese Idee bisher aber behindert. Thomas Stiller Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender FWKW Raimund Tomczak Steffen Clasen (FWKW) Katharina Ennullat (FWKW) ____________________________
30.04.2020

Laden Sie das Interview herunter

klicken Sie einfach auf den Link unten, laden die Datei herunter und hören sie in aller Ruhe noch einmal das Interview von Raimund Tomczak im HITRADIO SKW vom 29. April 2020 klicke hier für eine mp3 audio-Datei klicke hier für die m4a audio-Datei herunter zu laden
06.05.2020

Vom Kunstrasen, über Haushalt der Stadt zur

Kommunalpolitik.

Einblicke in komplexe Zusammenhänge des aktuellen Haushaltsstreites in Königs Wusterhausen.

Statement der FWKW zur

Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai

2020

Die von Teilen der Stadtverordnetenversammlung erhobenen Vorwürfe, die Bekanntmachung der Stadtverordnetenversammlung für den 20.05.2020 sei fehlerhaft und entspräche nicht dem Willen der Stadtverordneten sind im Übrigen haltlos. Auch wir sind Teil der Stadtverordneten-versammlung und haben ebenso die Einberufung einer Sitzung verlangt. Die Vorsitzende hat unparteiisch und im Sinne Aller Stadtverordneten zu handeln. Vielmehr hat die Vorsitzende die Rechte des Bürgermeisters verletzt, indem sie eine Tagesordnung festsetzt ohne das Benehmen mit dem Bürgermeister herzustellen. Die Kommunalverfassung sieht eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Stadtverordnetenversammlung und dem Bürgermeister nicht ohne Grund vor. Der Bürgermeister ist Leiter der Verwaltung. Hier ist die Fachkompetenz vorhanden um die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung im Sinne von Recht und Gesetz vorzubereiten. Die Stadtverordneten dürfen nur Anträge zur Tagesordnung stellen, für die sie auch zuständig sind. Dies zu prüfen, liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Bürgermeisters. Herr Ennullat hat zu Recht dem Tagesordnungspunkt „Begutachtung des Handelns und des Verhaltens des Bürgermeisters durch einen Rechtsanwalt“ nicht zugestimmt. Zum einen ist das Gremium SVV nicht dazu berechtigt, die Arbeit und das Verhalten des Bürgermeisters zu „begutachten“, auch nicht durch einen Rechtsanwalt, und zum anderen liegt bis heute keine begründete Beschlussvorlage der o.g. Fraktionen vor, welches Verhalten und aus welchem Grund hier die Arbeit „begutachtet“ werden soll. Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tagesordnungspunkte hat Herr Ennullat mehrfach schriftlich dargelegt, sodass hier auch nicht von einer plötzlichen Erkenntnis oder einer Überraschung seitens der Vorsitzenden oder den Stadtverordneten die Rede sein kann. Dieser Sachverhalt stellte sich schon zur einberufenen Sitzung am 2. Mai 2020 genauso dar. Eine Debatte über die unterschiedlichen Rechtsauffassungen über die Presse oder die sozialen Medien ist aus unserer Sicht nicht das geeignete Mittel, zu einem rechtmäßigen Weg und einem sachlichen Miteinander zurückzufinden. Dies schadet nur nachhaltig dem Ansehen der Stadtverordnetenversammlung und dem Vertrauen in die Fachkompetenz der Verwaltung. Als Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung stehen Frau Lazarus ihr bekannte, vorrangige Möglichkeiten aus der Kommunalverfassung zur Verfügung, um Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Gemeinde zu bereinigen. Die von ihr regelmäßig hinzugezogene Kommunalaufsicht wird lt. Gesetzgeber grundsätzlich nur »nachrangig« tätig. Ein Einmischen widerspricht dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung.